ErwGr. 19

DIR_2014_95 · zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen

Die Pflicht zur Offenlegung der Diversitätskonzepte im Zusammenhang mit den Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht oder Bildungs- und Berufshintergrund sollte nur für bestimmte große Unternehmen gelten. Die Angabe der Diversitätskonzepte sollte Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2013/34/EU sein. Wird kein Diversitätskonzept angewendet, sollte es keine Verpflichtung zu deren Einführung geben, die Erklärung zur Unternehmensführung sollte aber eine klare Erläuterung enthalten, warum dies der Fall ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 19 DIR_2014_95 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 19 DIR_2014_95 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.