ErwGr. 13

DIR_2015_1794 · zur Änderung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG und 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 98/59/EG und 2001/23/EG des Rates in Bezug auf Seeleute

Die Rechte der von dieser Richtlinie betroffenen Seeleute, die von den Mitgliedstaaten in den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 2008/94/EG, 2009/38/EG, 2002/14/EG, 98/59/EG und 2001/23/EG gewährt werden, sollten unberührt bleiben. Die Umsetzung der vorliegenden Richtlinie sollte nicht als Begründung für Rückschritte gegenüber der Situation herangezogen werden können, die in den einzelnen Mitgliedstaaten bereits besteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2025

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