Art. 5 – Befugnisübertragung

DIR_2015_2203 · zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 83/417/EWG des Rates

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 6 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die in den Anhängen I und II festgelegten Normen zum Zwecke der Berücksichtigung von Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Standards und des technischen Fortschritts zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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