Art. 2 – Geltungsbereich

DIR_2015_413 · zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Die Richtlinie gilt für folgende die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte:
a)Geschwindigkeitsübertretung,
b)Nichtanlegen des Sicherheitsgurts,
c)Überfahren eines roten Lichtzeichens,
d)Trunkenheit im Straßenverkehr,
e)Fahren unter Drogeneinfluss,
f)Nichttragen eines Schutzhelms,
g)unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens,
h)rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgeräte beim Fahren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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