ErwGr. 29

DIR_2015_413 · zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Da die Richtlinie 2011/82/EU auf Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich, keine Anwendung fand und sie diese daher nicht umgesetzt haben, ist es angemessen, diesen Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine ausreichende zusätzliche Frist zu gewähren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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