ErwGr. 27

DIR_2015_413 · zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Die Kommission sollte die Anwendung dieser Richtlinie im Hinblick auf die Ermittlung weiterer wirksamer und effizienter Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr prüfen. Ungeachtet der Verpflichtung zur Umsetzung dieser Richtlinie sollten auch Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich dabei erforderlichenfalls mit der Kommission zusammenarbeiten, um eine rechtzeitige und vollständige Berichterstattung über diese Angelegenheiten sicherzustellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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