ErwGr. 24

DIR_2015_413 · zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte

Drittstaaten sollte die Teilnahme am Austausch von Fahrzeugzulassungsdaten ermöglicht werden, sofern sie zuvor mit der Union eine entsprechende Vereinbarung geschlossen haben. Eine derartige Vereinbarung müsste die erforderlichen Datenschutzbestimmungen beinhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.06.2025

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Kann ich ErwGr. 24 DIR_2015_413 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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