ErwGr. 36

DIR_2016_2102 · über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Die in dieser Richtlinie enthaltenen Barrierefreiheitsanforderungen sollen technologieneutral sein. Sie beschreiben, was erreicht werden muss, damit der Nutzer eine Website, eine mobile Anwendung und zugehörige Inhalte wahrnehmen, handhaben, auslegen und verstehen kann. Es wird jedoch nicht präzisiert, welche Technologie für eine bestimmte Website, bestimmte Online-Informationen oder eine bestimmte mobile Anwendung zum Einsatz kommen sollte. Innovationen werden dadurch also nicht behindert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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