ErwGr. 20

DIR_2016_2341 · über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

Angesichts der Tatsache, dass die betriebliche Altersversorgung noch verbessert werden muss, sollte die Kommission für einen beträchtlichen Mehrwert auf Unionsebene sorgen, indem sie weitere Schritte unternimmt, um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten mit den Sozialpartnern bei der Verbesserung von Altersversorgungssystemen der zweiten Säule zu unterstützen, und indem sie eine Gruppe hochrangiger Sachverständiger einsetzt, die die Altersversorgung der zweiten Säule in den Mitgliedstaaten stärkt; dazu gehört auch — insbesondere mit Blick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten — die Förderung des Austauschs über bewährte Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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