ErwGr. 14

DIR_2016_343 · über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren

Beim derzeitigen Stand der Entwicklung des nationalen Rechts und der Rechtsprechung auf nationaler und auf Unionsebene wäre es verfrüht, auf Unionsebene Rechtsvorschriften über die Unschuldsvermutung in Bezug auf juristische Personen zu erlassen. Deshalb sollte diese Richtlinie nicht für juristische Personen gelten. Die Anwendung der Unschuldsvermutung auf juristische Personen, wie sie insbesondere in der EMRK niedergelegt ist und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und vom Gerichtshof ausgelegt wurde, sollte hiervon unberührt bleiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 14 DIR_2016_343 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 14 DIR_2016_343 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.