ErwGr. 17

DIR_2016_681 · über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität

Die Kommission unterstützt die Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für die Übermittlung von PNR-Daten. Diese Richtlinien sollten daher die Grundlage für die Annahme der unterstützten Datenformate für die Übermittlung von PNR-Daten durch die Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sein. Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Anwendung der unterstützten Datenformate und die für die Datenübermittlung durch die Fluggesellschaften zu verwendenden maßgeblichen Protokolle sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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