ErwGr. 16

DIR_2016_681 · über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität

Es gibt es zwei Methoden der Datenübermittlung: die „Pull-Methode“, bei der die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der die PNR-Daten benötigt, direkt auf das Buchungssystem der Fluggesellschaft zugreifen und eine Kopie der verlangten PNR-Daten extrahieren können, und die „Push-Methode“, bei der die Fluggesellschaften die verlangten PNR-Daten an die anfragende Behörde übermitteln und somit die Kontrolle über die Art der übermittelten Daten behalten. Die „Push-Methode“ gilt als die Methode, die ein höheres Datenschutzniveau bietet, und sollte daher für alle Fluggesellschaften verbindlich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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