ErwGr. 13

DIR_2016_800 · über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind

Die Mitgliedstaaten sollten das Alter des Kindes aufgrund von dessen eigenen Aussagen, Überprüfungen des Personenstands des Kindes, dokumentarischen Recherchen, sonstigen Belegen und — wenn solche Belege nicht verfügbar oder nicht aussagekräftig sind — einer medizinischen Untersuchung bestimmen. Eine medizinische Untersuchung sollte als letztes Mittel und unter strikter Achtung der Rechte des Kindes, seiner körperlichen Unversehrbarkeit und der Menschenwürde durchgeführt werden. Falls weiterhin Zweifel hinsichtlich des Alters einer Person bestehen, sollte diese Person für die Zwecke dieser Richtlinie als Kind gelten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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