ErwGr. 14

DIR_2016_800 · über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind

In Bezug auf bestimmte geringfügige Zuwiderhandlungen sollte diese Richtlinie keine Anwendung finden. Sie sollte jedoch Anwendung finden, wenn einem Kind, das Verdächtiger oder beschuldigte Person ist, die Freiheit entzogen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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