ErwGr. 29

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Eine laufende Schulung und Entwicklung sollte sichergestellt sein. Eine solche Schulung und Entwicklung könnte verschiedene Arten von Angeboten des vereinfachten Lernens umfassen, einschließlich Kurse, e-Lernen und Mentoring. Fragen der Form, des Inhalts und der erforderlichen Bescheinigungen oder anderer angemessener Nachweise, wie etwa des Auszugs aus einem Register oder der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung, sollten durch die Mitgliedstaaten geregelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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