ErwGr. 28

DIR_2016_97 · über Versicherungsvertrieb (Neufassung)

Es ist wichtig, bei Versicherungsvermittlern, Rückversicherungsvermittlern und Versicherungsvermittlern in Nebentätigkeit sowie bei Angestellten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die Tätigkeiten vor, bei und nach dem Vertrieb von Versicherungs- und Rückversicherungspolicen ausüben, ein hohes Maß an Professionalität und Kompetenz sicherzustellen. Daher müssen die beruflichen Kenntnisse von Vermittlern, Rückversicherungsvermittlern und Versicherungsvermittlern in Nebentätigkeit und von Angestellten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der Komplexität dieser Tätigkeiten entsprechen. Von Versicherungsvermittlern in Nebentätigkeit sollte verlangt werden, dass sie die Vertragsbedingungen der Policen, die sie vertreiben, und gegebenenfalls die Regelungen über die Bearbeitung von Schadensfällen und Beschwerden kennen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.02.2025

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