ErwGr. 6

DIR_2017_2399 · zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge

Einige Mitgliedstaaten haben die Regelung der Insolvenzrangfolge unbesicherter vorrangiger Schuldtitel in ihrem nationalen Insolvenzrecht geändert oder sind derzeit im Begriff, dies zu tun, um ihren Instituten eine effizientere Einhaltung der Nachrangigkeitsanforderung zu ermöglichen und dadurch die Abwicklung zu erleichtern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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