ErwGr. 7

DIR_2017_2399 · zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge

Die bisher erlassenen nationalen Vorschriften weichen stark voneinander ab. Das Fehlen harmonisierter Unionsvorschriften führt zu Unsicherheiten für ausgebende Institute und Anleger und dürfte die Anwendung des Instruments der Gläubigerbeteiligung bei grenzüberschreitend tätigen Instituten erschweren. Zudem dürften durch das Fehlen harmonisierter Unionsvorschriften Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt entstehen, da die Kosten, die Instituten durch die Erfüllung der Nachrangigkeitsanforderung entstehen, sowie die Kosten, die Anleger beim Erwerb der von Instituten begebenen Schuldtitel tragen, innerhalb der Union erheblich voneinander abweichen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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