ErwGr. 37

DIR_2017_828 · zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre

Gemäß dieser Richtlinie sollten personenbezogene Daten, die in den Vergütungsbericht aufgenommen wurden, zu dem Zweck verarbeitet werden, die Transparenz der Gesellschaften hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung zu steigern, um sicherzustellen, dass die Mitglieder der Unternehmensleitung ihrer Rechenschaftspflicht besser nachkommen und die Aktionäre die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung besser überwachen können. Das Recht der Mitgliedstaaten, in dem die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Mitgliedern der Unternehmensleitung für andere Zwecke vorgesehen ist, bleibt hiervon unberührt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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