ErwGr. 38

DIR_2017_828 · zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre

Es ist unverzichtbar, die Vergütung und die Leistung der Mitglieder der Unternehmensleitung nicht nur jährlich sondern auch über einen angemessenen Zeitraum zu beurteilen, damit die Aktionäre, potenziellen Anleger und an der Gesellschaft interessierte Akteure zutreffend beurteilen können, ob durch die Vergütung die langfristige Leistung belohnt wird, und um die mittel- bis langfristige Leistungsentwicklung und die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung, insbesondere im Vergleich zur Leistung der Gesellschaft, zu messen. Vielfach ist es erst nach mehreren Jahren möglich einzuschätzen, ob die gewährte Vergütung den langfristigen Interessen der Gesellschaft entsprach. Insbesondere können bei der Gewährung langfristiger Anreize Zeiträume von bis zu sieben bis zehn Jahren — unter Umständen zusammen mit Aufschubzeiten von mehreren Jahren — maßgeblich sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.02.2025

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