ErwGr. 19

DIR_2018_1673 · über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche

Um Ermittlungen bei Geldwäschedelikten und deren Verfolgung zu erleichtern, sollten die für die Ermittlung oder Verfolgung verantwortlichen Personen die Möglichkeit haben, wirksame Ermittlungsinstrumente einzusetzen, wie sie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens oder sonstiger schwerer Straftaten verwendet werden. Dabei sollte sichergestellt werden, dass ausreichend Personal und gezielte Schulungsmaßnahmen, Ressourcen und technologische Kapazitäten auf dem neuesten Stand zur Verfügung stehen. Der Einsatz dieser Instrumente gemäß dem nationalen Recht sollte gezielt erfolgen, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie der Art und Schwere der untersuchten Straftaten Rechnung tragen und unter Einhaltung des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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