ErwGr. 102

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die optimale Nutzung von Funkfrequenzressourcen hängt von der Verfügbarkeit geeigneter Netze und zugehöriger Einrichtungen ab. In dieser Hinsicht sollten die Mitgliedstaaten bestrebt sein sicherzustellen, dass, wenn die nationalen Regulierungsbehörden oder anderen zuständigen Behörden Entgelte für die Rechte zur Nutzung von Funkfrequenzen und zur Installation von Einrichtungen erheben, diese die Notwendigkeit berücksichtigen, den kontinuierlichen Infrastrukturausbau zu erleichtern, damit die Ressourcen auf effizienteste Weise genutzt werden. Die Mitgliedstaaten sollten bemüht sein, so weit wie möglich sicherzustellen, dass Modalitäten für die Zahlung dieser Funkfrequenznutzungsentgelte in Verbindung mit der tatsächlichen Verfügbarkeit der Ressource angewendet werden, die die Investitionen, die zur Förderung einer solchen Infrastrukturentwicklung und der Bereitstellung der entsprechenden Dienste erforderlich sind, unterstützen. Die Zahlungsmodalitäten sollten auf objektive, transparente, verhältnismäßige und nichtdiskriminierende Weise vor der Eröffnung von Verfahren zur Erteilung von Funkfrequenznutzungsrechten festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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