ErwGr. 103

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Um die Voraussetzungen für einen lauteren, wirksamen Wettbewerb zu schaffen, sollte sichergestellt werden, dass zügige, nichtdiskriminierende und transparente Verfahren zur Erteilung von Rechten für die Installation von Einrichtungen bestehen. Diese Richtlinie berührt nicht die nationalen Rechtsvorschriften über die Enteignung oder Nutzung von Grundbesitz, die normale Ausübung der Eigentumsrechte, den normalen Gebrauch öffentlichen Grund und Bodens oder den Neutralitätsgrundsatz in Bezug auf die Eigentumsordnung in den Mitgliedstaaten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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