ErwGr. 105

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Es ist notwendig, die Befugnisse der Mitgliedstaaten gegenüber den Inhabern von Wegerechten zu stärken, um die Einführung oder Inbetriebnahme eines neuen Netzes fair, effizient und auf ökologisch verantwortliche Weise sowie unabhängig von der etwaigen Verpflichtung eines Unternehmens, das als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft wurde, Zugang zu seinem elektronischen Kommunikationsnetz zu gewähren, sicherzustellen. Die Verbesserung der gemeinsamen Nutzung von Einrichtungen kann die umweltbezogenen Gesamtkosten des Aufbaus der Infrastruktur für die elektronische Kommunikation senken und der Verwirklichung der Zielsetzungen für das Gesundheitswesen, die öffentliche Sicherheit sowie im Bereich Städteplanung und Raumordnung dienen. Die zuständigen Behörden sollten ermächtigt werden, den Unternehmen, die über das Recht verfügten, Einrichtungen auf, über oder unter öffentlichen oder privaten Grundstücken zu installieren, die gemeinsame Nutzung solcher Einrichtungen oder Grundstücke, einschließlich physischer Kollokation, vorzuschreiben, nachdem eine öffentliche Konsultation von angemessener Dauer, bei der alle interessierten Kreise Gelegenheit zur Meinungsäußerung erhalten sollten — in den spezifischen Bereichen, in denen aus Gründen des öffentlichen Interesses eine solche gemeinsame Nutzung angezeigt ist –, durchgeführt wurde. Das kann z. B. der Fall sein, wenn der Untergrund stark beansprucht ist oder ein natürliches Hindernis überwunden werden muss. Die zuständigen Behörden sollten insbesondere in der Lage sein, die gemeinsame Nutzung von Netzbestandteilen und zugehörigen Einrichtungen wie Leitungsrohren, Leerrohren, Masten, Einstiegsschächten, Verteilerkästen, Antennen, Türmen und anderen Trägerstrukturen, Gebäuden oder Gebäudezugängen und eine bessere Koordinierung von Bauarbeiten aus Gründen des Umweltschutzes oder der öffentlichen Ordnung vorzuschreiben. Im Gegenteil sollten die nationalen Regulierungsbehörden Regeln für die Umlegung der Kosten bei gemeinsamer Nutzung der Einrichtung oder von Grundstücken festlegen, um eine angemessene Risikovergütung zwischen den betroffenen Unternehmen zu gewährleisten. Angesichts der durch die Richtlinie 2014/61/EU auferlegten Verpflichtungen sollten die zuständigen Behörden, insbesondere die Gebietskörperschaften, ferner in Zusammenarbeit mit nationalen Regulierungsbehörden geeignete Koordinierungsverfahren hinsichtlich öffentlicher Bauarbeiten und hinsichtlich anderer geeigneter öffentlicher Einrichtungen oder Grundstücke einrichten, die auch Verfahren umfassen können sollten, durch die sichergestellt wird, dass interessierte Kreise über geeignete öffentliche Einrichtungen oder Grundstücke und laufende und geplante öffentliche Bauarbeiten informiert sind, dass ihnen solche Arbeiten rechtzeitig mitgeteilt werden und dass die gemeinsame Nutzung möglichst weitgehend erleichtert wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 105 DIR_2018_1972 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 105 DIR_2018_1972 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.