ErwGr. 110

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Es ist zwingend notwendig, dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung keinen gesundheitsschädlichen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt wird. Die Mitgliedstaaten sollten dieses Problem unionsweit unter Wahrung der Kohärenz und unter besonderer Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips gemäß der Empfehlung 1999/519/EG angehen, um auf die Gewährleistung kohärenterer Netzausbaubedingungen hinzuarbeiten. Die Mitgliedstaaten sollten nötigenfalls das in der Richtlinie (EU) 2015/1535 dargelegte Verfahren anwenden, auch um Transparenz für die Interessenträger zu schaffen und andere Mitgliedstaaten und die Kommission in die Lage zu versetzen, zu reagieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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