ErwGr. 112

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Der Bedarf an harmonisierten Funkfrequenzen ist nicht in allen Teilen der Union gleich groß. Ist die Nachfrage nach einem harmonisierten Frequenzband oder Teilen davon auf regionaler oder nationaler Ebene gering, könnten die Mitgliedstaaten — z. B. um ein fehlendes Markangebot für bestimmte Verwendungen auszugleichen — ausnahmsweise eine alternative Nutzung des Frequenzbands zulassen, sofern die Nachfrage gering bleibt, die alternative Nutzung nicht die harmonisierte Nutzung des betreffenden Frequenzbands in anderen Mitgliedstaaten beeinträchtigt und sie beendet wird, wenn eine Nachfrage nach harmonisierter Nutzung entsteht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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