ErwGr. 128

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die Mitgliedstaaten sollten in Anbetracht der Bedeutung der technischen Innovation in der Lage sein, Funkfrequenznutzungsrechte zu Erprobungszwecken vorbehaltlich bestimmter Einschränkungen und Bedingungen, die aufgrund des Erprobungscharakters solcher Rechte strikt gerechtfertigt sind, zu erteilen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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