DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
Die Begriffsbestimmungen müssen angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie dem Grundsatz der Technologieneutralität Rechnung tragen und mit der technologischen Entwicklung Schritt halten, was auch neue Formen der Netzverwaltung wie beispielweise per Software-Emulation oder durch softwaredefinierte Netze einschließt. Durch die Technologie- und Marktentwicklung wird bei Netzen zunehmend auf die Internet-Protokoll (IP)-Technologie gesetzt, und die Endnutzer können aus einer Vielfalt miteinander konkurrierender Sprachtelefondienstanbieter auswählen. Daher sollte der Begriff „öffentlich zugänglicher Telefondienst“, der ausschließlich in der Richtlinie 2002/22/EG verwendet und weithin als Bezeichnung für traditionelle analoge Telefondienste verstanden wird, durch den aktuelleren und technologieneutralen Begriff „Sprachkommunikationsdienst“ ersetzt werden. Die Bedingungen für die Bereitstellung eines Dienstes sollten von den tatsächlich begriffsbestimmenden Merkmalen eines Sprachkommunikationsdienstes, nämlich eines öffentlich verfügbaren elektronischen Kommunikationsdienstes für das Führen aus- und eingehender Inlands- oder Inlands- und Auslandsgespräche direkt oder indirekt über eine oder mehrere Nummern eines nationalen oder internationalen Nummerierungsplans, unabhängig davon, ob ein solcher Dienst auf einer leitungsvermittelten oder paketvermittelten Technologie basiert, getrennt werden. Ein solcher Dienst ist seinem Wesen nach ein zweigerichteter Dienst, der es beiden Gesprächsteilnehmern ermöglicht zu kommunizieren. Ein Dienst, der nicht alle diese Bedingungen erfüllt, wie beispielsweise eine „Click-through“-Anwendung auf einer Kundendienst-Website, ist kein solcher Dienst. Sprachkommunikationsdienste schließen auch Kommunikationsmittel ein, die speziell für Endnutzer mit Behinderungen bestimmt sind, die Text-Relay- oder Gesamtgesprächsdienste (Total-Conversation-Dienste) in Anspruch nehmen.
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