ErwGr. 17

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Interpersonelle Kommunikationsdienste sind Dienste, die einen direkten interpersonellen und interaktiven Informationsaustausch ermöglichen; dazu zählen Dienste wie herkömmliche Sprachanrufe zwischen zwei Personen, aber auch alle Arten von E-Mails, Mitteilungsdiensten oder Gruppenchats. Interpersonelle Kommunikationsdienste decken ausschließlich die Kommunikation zwischen einer endlichen — also nicht potenziell unbegrenzten — Zahl von natürlichen Personen ab, die vom Sender der Kommunikation bestimmt werden. Kommunikation, an der juristische Personen beteiligt sind, sollte in den Anwendungsbereich der Begriffsbestimmung fallen, wenn natürliche Personen im Namen dieser juristischen Personen handeln oder zumindest auf einer Seite an der Kommunikation beteiligt sind. Die interaktive Kommunikation schließt ein, dass der Dienst dem Empfänger der Informationen die Möglichkeit zur Antwort gibt. Dienste, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, darunter der lineare Rundfunk, Videoabrufdienste, Websites, soziale Netzwerke, Blogs und der Informationsaustausch zwischen Maschinen, sollten nicht als interpersonelle Kommunikationsdienste betrachtet werden. Ein Dienst sollte ausnahmsweise nicht als interpersoneller Kommunikationsdienst betrachtet werden, sofern es sich bei der interpersonellen und interaktiven Kommunikationseinrichtung lediglich um eine unbedeutende und mit einem anderen Dienst verbundene reine Nebenfunktion handelt, die aus objektiven technischen Gründen nicht ohne den Hauptdienst genutzt werden kann, und sofern seine Integration nicht dazu dient, die Anwendbarkeit der Vorschriften für elektronische Kommunikationsdienste zu umgehen. Als Bestandteile einer Ausnahme von der Begriffsbestimmung sollten der Begriff „unbedeutend“ und das Bestimmungswort „reine Nebenfunktion“ eng und vom objektiven Standpunkt des Endnutzers betrachtet ausgelegt werden. Ein Merkmal einer interpersonellen Kommunikation könnte als unbedeutend angesehen werden, wenn es nur einen sehr begrenzten objektiven Nutzen für den Endnutzer aufweist und in der Realität von Endnutzern kaum verwendet wird. Ein Beispiel für ein Merkmal, das als nicht unter die Definition des Begriffs „interpersonelle Kommunikationsdienste“ fallend angesehen werden könnte, könnte grundsätzlich und je nach den Merkmalen der Kommunikationseinrichtung des Dienstes ein Kommunikationskanal in Online-Spielen sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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