ErwGr. 20

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Technische Entwicklungen ermöglichen es den Endnutzern, nicht nur über Sprachanrufe, sondern auch über andere interpersonelle Kommunikationsdienste Zugang zu Notdiensten zu erhalten. Der Begriff des Notrufs sollte daher alle interpersonellen Kommunikationsdienste erfassen, die den Zugang zu solchen Notdiensten ermöglichen. Er baut auf den Komponenten des Rettungsdienstsystems auf, die bereits im Unionsrecht festgeschrieben sind; dabei handelt es sich um eine „Notrufabfragestelle“ und eine „am besten geeignete Notrufabfragestelle“ im Sinne der Verordnung (EU) 2015/758 des Europäischen Parlaments und des Rates (17) sowie um „Notdienste“ im Sinne der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 305/2013 der Kommission (18).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 20 DIR_2018_1972 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 20 DIR_2018_1972 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.