ErwGr. 19

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Der Netzabschlusspunkt stellt zu Regulierungszwecken die Grenze dar zwischen dem Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste und der Regelung für Kommunikationsendeinrichtungen. Die nationale Regulierungsbehörde ist für die Festlegung der Lage des Netzabschlusspunkts zuständig. Angesichts der Praxis der nationalen Regulierungsbehörden sowie der Vielfalt der Festnetz- und Drahtlostopologien sollte das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (im Folgenden „GEREK“) in enger Zusammenarbeit mit der Kommission Leitlinien zu gemeinsamen Vorgehensweisen bei der Bestimmung des Netzabschlusspunkts unter verschiedenen konkreten Umständen im Einklang mit dieser Richtlinie verabschieden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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