ErwGr. 153

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die nationalen Regulierungsbehörden sollten, soweit erforderlich, in der Lage sein, Unternehmen dazu zu verpflichten, Zugang zu den in einem Anhang dieser Richtlinie genannten Komponenten, insbesondere Anwendungsprogramm-Schnittstellen (API) und elektronische Programmführer (EPG), zu gewähren, um sicherzustellen, dass Endnutzer nicht nur Zugang zu digitalen Hörfunk- und Fernsehdiensten, sondern auch zu zugehörigen ergänzenden Diensten haben. Solche ergänzenden Dienste sollten programmbezogene Dienste umfassen können, die speziell konzipiert sind, um die Barrierefreiheit für Endnutzer mit Behinderungen zu verbessern, sowie programmbezogene Dienste des vernetzten Fernsehens.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 153 DIR_2018_1972 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 153 DIR_2018_1972 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.