ErwGr. 184

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung garantiert, dass Unternehmen mit wesentlicher Marktmacht den Wettbewerb nicht verzerren, insbesondere wenn es sich um vertikal integrierte Unternehmen handelt, die Dienste für andere Anbieter erbringen, mit denen sie auf nachgelagerten Märkten im Wettbewerb stehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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