ErwGr. 266

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Endnutzer sind sich häufig nicht der Kosten ihres Nutzungsverhaltens bewusst oder haben Schwierigkeiten, die Nutzungsdauer oder Datenmenge abzuschätzen, wenn sie elektronische Kommunikationsdienste in Anspruch nehmen. Um die Transparenz zu erhöhen und eine bessere Kontrolle des Kommunikationsbudgets zu ermöglichen, müssen den Endnutzern Mittel an die Hand gegeben werden, mit denen sie den Umfang ihrer Nutzung zeitnah verfolgen können. Zudem sollten die Mitgliedstaaten Vorschriften über Nutzungsbegrenzungen zum Schutz der Endnutzer vor „Rechnungsschocks“ beibehalten oder einführen können, auch für Mehrwertdienste und andere Dienste, für die besondere Preiskonditionen gelten. Damit können die zuständigen Behörden verlangen, dass Informationen über diese Preise vor Bereitstellung des Dienstes zur Verfügung gestellt werden, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, allgemeine Verpflichtungen für Mehrwertdienste beizubehalten oder einzuführen, um die Endnutzer wirksam zu schützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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