ErwGr. 51

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Besondere Pflichten, die Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und elektronische Kommunikationsdienste nach dem Unionsrecht bereitstellen, aufgrund ihrer Einstufung als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht im Sinne dieser Richtlinie auferlegt werden, sollten von den mit einer Allgemeingenehmigung verbundenen allgemeinen Rechten und Pflichten getrennt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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