ErwGr. 79

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Im Interesse der Bürger und der Interessenträger sowie im Hinblick darauf, den betroffenen Parteien die Möglichkeit zu geben, Stellung zu nehmen, sollte das Unionsverfahren zur Konsolidierung des Binnenmarkts für elektronische Kommunikation transparenter gestaltet werden, wozu auch zählen sollte, dass die nationalen Regulierungsbehörden verpflichtet werden, Maßnahmenentwürfe zeitgleich mit der Übermittlung an die Kommission, an das GEREK und an die nationalen Regulierungsbehörden in anderen Mitgliedstaaten zu veröffentlichen. Alle Maßnahmenentwürfe sollten mit Gründen versehen sein und eine ausführliche Analyse umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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