ErwGr. 81

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

Die nationale Konsultation interessierter Kreise sollte vor der Konsultation auf Unionsebene über die Konsolidierung des Binnenmarkts für elektronische Kommunikation und die einheitliche Anwendung von Abhilfemaßnahmen stattfinden, damit die Ansichten der interessierten Kreise in der Konsultation auf Unionsebene Niederschlag finden. Damit würde auch eine zweite Konsultation auf Unionsebene vermieden, die notwendig wäre, wenn die Ergebnisse der nationalen Konsultation zur Änderung einer geplanten Maßnahme führten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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