ErwGr. 84

DIR_2018_1972 · über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

In Anbetracht der kurzen Fristen des Konsultationsverfahrens auf Unionsebene sollten der Kommission Befugnisse verliehen werden, Empfehlungen oder Leitlinien zu erlassen, um die Verfahren für den Austausch von Informationen zwischen der Kommission und nationalen Regulierungsbehörden — beispielsweise in Fällen, die stabile Märkte oder nur geringfügige Änderungen zuvor mitgeteilter Maßnahmen betreffen — zu vereinfachen. Die Kommission sollte auch Befugnisse erhalten, um die Einführung von Ausnahmen von der Meldepflicht zu ermöglichen, um die Verfahren in bestimmten Fällen zu straffen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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