ErwGr. 24

DIR_2018_843 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU

Das Konzept für die Überprüfung der vorhandenen Kunden im derzeitigen Rahmen ist risikobasiert. Angesichts des höheren Risikos für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und damit zusammenhängende Vortaten, die mit bestimmten zwischengeschalteten Strukturen in Verbindung gebracht werden, lässt dieses Konzept unter Umständen keine rechtzeitige Aufdeckung und Bewertung der Risiken zu. Deshalb ist es wichtig, dass bestimmte klar festgelegte Kategorien bestehender Kunden ebenfalls regelmäßig überwacht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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