ErwGr. 12

DIR_2018_844 · zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz

In ihren langfristigen Renovierungsstrategien und bei der Planung von Maßnahmen könnten die Mitgliedstaaten für Renovierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf Konzepte wie etwa Auslösepunkte, nämlich günstige Zeitpunkte im Lebenszyklus eines Gebäudes, zum Beispiel im Hinblick auf Kosteneffizienz oder Betriebsstörungen, zurückgreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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