ErwGr. 13

DIR_2018_844 · zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz

Laut den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation von 2009 für die Raumluftqualität bewirken energieeffizientere Gebäude eine Steigerung des Komforts und des Wohlbefindens der Bewohner und eine bessere Gesundheit. Wärmebrücken, unzulängliche Isolierung und unerwünschter Luftaustausch können zu Oberflächentemperaturen unterhalb des Taupunktes der Luft und damit zu Kondenswasserbildung führen. Daher ist es wesentlich, eine vollständige und homogene Isolierung von Gebäuden einschließlich Balkonen, Fenstern, Dächern, Wänden, Türen und Böden sicherzustellen; insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die Temperatur an Innenflächen des Gebäudes nicht unter die Taupunkttemperatur sinkt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 06.12.2024

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