ErwGr. 54

DIR_2018_851 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Gefährliche Abfälle, die in Haushalten anfallen, wie gefährliche Reste von Anstrichfarbe, Lacken, Lösungsmitteln oder Reinigungsprodukten, sollten ebenfalls getrennt gesammelt werden, um zu verhindern, dass die Siedlungsabfälle mit gefährlichen Abfallfraktionen kontaminiert werden, die die Recyclingqualität beeinträchtigen könnten, und um für die umweltgerechte Bewirtschaftung dieser gefährlichen Abfälle zu sorgen. Diesbezüglich gibt es bereits spezifische Vorgaben für die Sammlung von in Haushalten anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie Altbatterien und Altakkumulatoren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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