ErwGr. 56

DIR_2018_851 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Damit im Zuge der Abfallbewirtschaftung auf den niedrigeren Ebenen der Abfallhierarchie keine Ressourcen verloren gehen, hochwertiges Recycling möglich ist und hochwertige Sekundärrohstoffe am Markt verstärkt verwendet werden, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Bioabfälle getrennt gesammelt und so recycelt werden, dass ein hohes Maß an Umweltschutz gegeben ist und der Output des Recyclingverfahrens den entsprechenden hohen Qualitätsstandards genügt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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