ErwGr. 58

DIR_2018_851 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle ist in der Union nach wie vor ein Problem, und es liegen keine vollständigen Daten über die Behandlung dieses Abfallstroms vor. Daher müssen die Aufzeichnungs- und Rückverfolgungsmechanismen durch die Einführung elektronischer Register für gefährliche Abfälle in den Mitgliedstaaten verbessert werden. Die elektronische Datenerfassung sollte gegebenenfalls auf andere Abfallarten ausgeweitet werden, um die Aufzeichnung für Unternehmen und Verwaltungsstellen zu vereinfachen und die Überwachung der Abfallströme in der Union zu verbessern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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