ErwGr. 55

DIR_2018_851 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

Um sicherzustellen, dass die Behandlung von Altöl für den Umweltschutz zum bestmöglichen Ergebnis führt, ist es entscheidend, dass Altöl getrennt gesammelt und verhindert wird, dass es sich mit anderen Abfall- oder Stoffarten vermischt. Bei der Behandlung von Altöl sollten der Aufbereitung oder alternativ anderen Recyclingverfahren Vorrang eingeräumt werden, die für den Umweltschutz zu einem gleichwertigen oder besseren Ergebnis führen als die Aufbereitung. Um die Altölbewirtschaftung weiter zu verbessern, sollte die Kommission Maßnahmen prüfen und gegebenenfalls vorschlagen, mit denen die Behandlung von Altöl verbessert wird, beispielsweise durch quantitative Zielvorgaben für seine Aufbereitung. Dabei sollten die Behandlungsmöglichkeiten für die Aufbereitung von Altöl sowie die Qualität und Endnutzung der aufbereiteten und recycelten Produkte beachtet werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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