ErwGr. 9

DIR_2018_851 · zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle

In die Richtlinie 2008/98/EG müssen Definitionen der Begriffe „nicht gefährliche Abfälle“, „Siedlungsabfälle“, „Bau- und Abbruchabfälle“, „Lebensmittelabfall“, „stoffliche Verwertung“, „Verfüllung“ und „Regime der erweiterten Herstellerverantwortung“ aufgenommen werden, damit deren Begriffsumfang klargestellt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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