ErwGr. 6

DIR_2018_852 · zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Anreize für die Anwendung der Abfallhierarchie schaffen, einschließlich wirtschaftlicher Instrumente und anderer Maßnahmen. Solche Maßnahmen sollten darauf abzielen, unter dem Blickwinkel des Lebenszyklus die Umweltauswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu minimieren, wobei gegebenenfalls den Vorteilen der Verwendung biobasierter Materialien und von Materialien, die sich mehrmals recyceln lassen, gegebenenfalls Rechnung getragen wird. Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Vorteile, die aus recycelten Materialien hergestellte Verpackungen mit sich bringen, können dazu beitragen, dass die Recyclingbranche für Verpackungsabfälle wächst. Wenn aus Gründen der Lebensmittelhygiene sowie für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher Einwegverpackungen unabdingbar sind, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, damit solche Verpackungen recycelt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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