ErwGr. 9

DIR_2018_852 · zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Ein weiteres Heraufsetzen der Ziele der Richtlinie 94/62/EG für das Recycling von Verpackungsabfällen wäre für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft eindeutig von Vorteil. Es sollte gewährleistet sein, dass wirtschaftlich wertvolle Abfallmaterialien durch angemessene Abfallbewirtschaftung und im Einklang mit der durch die Richtlinie 2008/98/EG festgelegten Abfallhierarchie schrittweise und effektiv verwertet und der europäischen Wirtschaft wieder zugeführt werden und dadurch Fortschritte bei der Durchführung der Mitteilung der Kommission vom 4. November 2008„Die Rohstoffinitiative — Sicherung der Versorgung Europas mit den für Wachstum und Beschäftigung notwendigen Gütern“ und bei der Schaffung einer Kreislaufwirtschaft erzielt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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