Art. 35 – Überprüfung

DIR_2019_1 · zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts

Bis zum 12. Dezember 2024 legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinie vor. Die Kommission kann diese Richtlinie gegebenenfalls überprüfen und unterbreitet erforderlichenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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