zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts
DIR_2019_1 · 114 Normen
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- Art. 1Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Garantien
- Art. 4Unabhängigkeit
- Art. 5Ressourcen
- Art. 6Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen in betrieblichen Räumlichkeiten
- Art. 7Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen in anderen Räumlichkeiten
- Art. 8Auskunftsverlangen
- Art. 9Befragungen
- Art. 10Feststellung und Abstellung von Zuwiderhandlungen
- Art. 11Einstweilige Maßnahmen
- Art. 12Verpflichtungszusagen
- Art. 13Geldbußen für Unternehmen und Unternehmensvereinigungen
- Art. 14Berechnung von Geldbußen
- Art. 15Höchstbetrag der Geldbuße
- Art. 16Zwangsgelder
- Art. 17Geldbußenerlass
- Art. 18Geldbußenermäßigung
- Art. 19Allgemeine Voraussetzungen für die Anwendung der Kronzeugenregelung
- Art. 20Form der Kronzeugenerklärungen
- Art. 21Marker für Anträge auf Geldbußenerlass
- Art. 22Kurzanträge
- Art. 23Zusammenwirken von Anträgen auf Geldbußenerlass und Sanktionen gegen natürliche Personen
- Art. 24Zusammenarbeit zwischen den nationalen Wettbewerbsbehörden
- Art. 25Ersuchen um Zustellung vorläufiger Beschwerdepunkte und anderer Unterlagen
- Art. 26Ersuchen um Vollstreckung von Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern
- Art. 27Allgemeine Grundsätze der Zusammenarbeit
- Art. 28Streitigkeiten über Zustellungsersuchen und über Ersuchen um Vollstreckung von Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern
- Art. 29Bestimmungen zu Verjährungsfristen für die Verhängung von Geldbußen und Zwangsgeldern
- Art. 30Rolle der für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden vor nationalen Gerichten
- Art. 31Akteneinsicht durch Parteien und Beschränkungen bei der Informationsverwendung
- Art. 32Zulässigkeit von Beweismitteln vor nationalen Wettbewerbsbehörden
- Art. 33Betrieb des Europäischen Wettbewerbsnetzes
- Art. 34Umsetzung
- Art. 35Überprüfung
- Art. 36Inkrafttreten
- Art. 37Adressaten
zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine wirksamere Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.